Die Nutzpflanzenvielfalt hat sich im letzten Jahrhundert weltweit erheblich verringert. Um auf diese Situation für Deutschland aufmerksam zu machen und um Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung dieser Vielfalt zu unterstützen, wurde die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands erstellt.
Damit eine Art bzw. deren Sorte, Landsorte oder Varietät auf die Rote Liste aufgenommen werden kann, müssen die folgenden vier Voraussetzungen immer gleichzeitig erfüllt sein. Die entsprechende Nutzpflanze soll
- einheimisch sein, d.h.
- lokal, regional angepasst, oder
- eine alte deutsche „Sorte“(Landsorte) sein, oder
- einen soziokulturellem Bezug zu Deutschland haben.
- gefährdet sein, d.h.
- ein geringes bis kein aktuelles Vorkommen in situ/on farm haben.
- bedeutend sein, d.h.
- historisch / kulturell bedeutsam sein, oder
- ein Nutzungspotential für Anbau, Handel und Verbraucher, oder
- ein Entwicklungspotential für die Züchtung besitzen.
- keinen bestehenden Rechtsstatus besitzen, d.h.
- keinen Sortenschutz („seit zwei Jahren erloschen“) und
- keine Sortenzulassung („seit zwei Jahren erloschen“).
Die Rote Liste enthält 2615 Einträge von Arten und Sorten aus den Nutzungskategorien Obst, Gemüse, Getreide, Öle- und Eiweißliefernde Pflanzen, Zucker, Stärke, Faserpflanzen, Arznei und Gewürzpflanzen, Genusspflanzen, Futterpflanzen und Grünland (Stand: Juni 2023)